Diese AGB gelten für alle der Fa. Chriss-idee, Feldhausen 23, 27232 Sulingen erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Vergütung
Die Vergütung ist innerhalb der auf der Rechnung gesetzten Zahlungsziele fällig. Bei Zahlungsverzug kann
Fa. Chriss-idee Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Giro-Dispo-Zinssatzes verlangen.
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Fa. Chriss-idee für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert
er von Fa. Chriss-idee hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu vereinbaren und zu leisten.
Alle der Fa. Chriss-idee erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Nutzungsrechte
An allen Leistungen der Fa. Chriss-idee (z.B. Ideen, Kozepte, konkrete Maßnahmen, Fotos, Entwürfe, etc.) werden dem Kunden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Fa. Chriss-idee 2-3 Belege unentgeltlich überlassen. Die Fa. Chriss-idee ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Haftung
Mit Genehmigung von Entwürfen und Umsetzungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für Bild und Text. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe und Umsetzungen entfällt jede
Haftung der Fa. Chriss-idee.
Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die Fa. Chriss-idee nicht. Für die Einhaltung der gesetzlichen insbesondere der
wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den Entwürfen und Umsetzungen der Fa. Chriss-idee ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich.
Fa. Chriss-idee veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Soweit die Fa. Chriss-idee notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer und Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Fa. Chriss-idee. Eine Haftung für die
Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer und Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegen wirken.
Urheberrechte
Die Entwürfe und Umsetzungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig.
Vorschläge und sonstige Mitarbeit des/der Auftraggeber/in haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht, es sein denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart worden ist.
Die von dem/der Auftraggeber/in überlassenen Unterlagen und Materialien (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster, etc.) werden von der Fa. Chriss-idee unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde
zu deren Verwendung berechtigt ist.
Geheimhaltung
Fa. Chriss-idee verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung , Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. Chriss-idee beruhen.
Zum Schluss
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich für Fa. Chriss-idee zuständige Gericht.
Stand 01.04.2011
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